Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist der größte Arbeitgeber im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).
In unseren Behörden arbeiten deutschlandweit engagierte Menschen für lebendige Wasserstraßen. Wir verknüpfen Verkehrsmanagement, Ökologie und Ökonomie mit moderner Technik, um die vielfältigen Funktionen von Wasserstraßen und Schifffahrt für die Daseinsvorsorge und die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und nachhaltig zu verbessern. Kommen Sie zu uns! Gestalten Sie unsere Aufgaben und Ziele aktiv mit!
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe ist Teil eines 357.582 km² großen Karrierenetzwerks, bestehend aus über 40 Behörden mit rund 24.000 Beschäftigten. Mehr unter https : / / www.damit-alles-läuft.de
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe sucht zum nächstmöglichen Termin, zweckbefristet bis voraussichtlich 31.12.2029 , eine / einen
Ingenieurin / Ingenieur (FH‑Diplom / Bachelor) (m / w / d)Fachrichtung Bauingenieurwesen
Der Dienstort ist Lauenburg.
Referenzcode der Ausschreibung 20250428
Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit und Standsicherheit des Wehres Geesthacht mit den Schwerpunkten :
Das sollten Sie unbedingt mitbringen :
Das wäre wünschenswert :
Fachlich :
Persönlich :
Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 10 TVöD . In Abhängigkeit von der Bewerberlage kann für externe Bewerber ggf. eine zusätzliche befristete Fachkräftezulage in Höhe von bis zu 1.500 Euro monatlich in Betracht kommen.
Bei der Stufenzuordnung besteht die Möglichkeit, einschlägige Berufserfahrung im Rahmen der tariflichen Regelungen anzuerkennen.
Darüber hinaus bieten wir :
Eine Jahressonderzahlung in Höhe von 80 % des Monatstabellenentgeltes
Flexible, moderne Arbeitszeitmodelle
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden für Tarifbeschäftigte bei einer Vollzeitbeschäftigung.
Es besteht die Möglichkeit der Übernahme der Umzugskosten für einen Umzug an den neuen Dienstort (oder Einzugsgebiet) nach den Bestimmungen des Bundesumzugskostengesetzes im Anschluss an die Probezeit.