Die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) sind Dienststellen der Behörde für Schule und Berufsbildung. Sie bestehen aus einer Beratungs- und einer Bildungsabteilung, die eng zusammenarbeiten. Aufgabe der ReBBZ ist die Unterstützung der allgemeinbildenden Schulen mit einem umfassenden, qualifizierten Beratungsangebot. Ein Schwerpunkt ist die Unterstützung der inklusiven Bildung. Darüber hinaus bieten die ReBBZ ein schulisches Angebot für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung, häufig auch in enger Kooperation mit der Jugendhilfe. Sie übernehmen die Gesamtleitung im ReBBZ Wandsbek-Nord mit insgesamt 73 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zusätzlich sind Sie vor Ort im ReBBZ erste Ansprechpartnerin / erster Ansprechpartner für etliche Kooperationsprojekte.
Hier finden Sie weitere Informationen :
Hier finden Sie weitere Informationen : .
- Leitung des ReBBZ Wandsbek-Nord und Personalverantwortung für beide Abteilungsleitungen (Bildungsleitung sowie Beratungsleitung)
- Umsetzen behördlicher Vorgaben und Gewährleisten der Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
- Steuern und Entwickeln der konzeptionellen Arbeit im ReBBZ sowie der Weiterentwickelung des regionalen und bezirklichen Profils
- Gewährleisten der Einhaltung von Arbeitsstrukturen und Arbeitsabläufen sowie Steuern und Verantworten des Einsatzes der Gesamtressourcen des ReBBZ
- Vertreten des ReBBZ in Leitungsgremien und regionalen sowie überregionalen Arbeitsgruppen
Erforderlich
Master (oder gleichwertiger Hochschulabschluss) in Psychologie, Pädagogik oderBefähigung für ein Lehramt (abgeschlossenes 2. Staatsexamen)mindestens 3- jährige Leitungserfahrung an einer Schule oder eines Bildungs- und Beratungszentrums bzw. einer vergleichbaren Einrichtungals Beamtin bzw. Beamter :Befähigung für die Laufbahn Bildung in der Laufbahngruppe 2 mit Zugang zum zweiten Einstiegsamt oderBefähigung für die Laufbahn der Allgemeinen Dienste in der Laufbahngruppe 2 mit Zugang zum zweiten Einstiegsamt auf Grundlage eines abgeschlossenen Hochschulstudiums (Master oder gleichwertig) in Psychologiemindestens 3- jährige Leitungserfahrung an einer Schule oder eines Bildungs- und Beratungszentrums bzw. einer vergleichbaren EinrichtungSie befinden sich bereits mindestens in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14Vorteilhaft
Fachkenntnisse im Bereich von Pädagogik, Sonderpädagogik, Sozialpädagogik, Psychologie und Erfahrungen in BeratungsprozessenErfahrungen mit der Förderung und Beratung von Kindern und Jugendlichen mit komplexen, psychosozialen Problemlagen, ihrer Eltern bzw. Sorgeberechtigten und der Lehrerinnen bzw. LehrerErfahrungen in der Zusammenarbeit mit anderen schulischen und außerschulischen Hilfsangebotenhohe Belastbarkeit und hohe Flexibilitätstetige Weiterbildung in Managementthemeneine Stelle, unbefristet, zum 01.10.2024 zu besetzen,Bezahlung nach Entgeltgruppe 15 TV-L bzw. Besoldungsgruppe A15ein gutes Arbeitsklima mit engagierten Kolleginnen und Kollegenflexible und familienfreundliche Arbeitszeit30 Tage Urlaub pro Jahrbetriebliche Altersversorgung und vermögenswirksame Leistungenbetriebliche Gesundheitsförderung, Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness)Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente :
Anschreibentabellarischer Lebenslauf,Nachweise der geforderten Qualifikationletzte Ernennungsurkundekonzeptionelle Vorstellungen zur Wahrnehmung des Aufgabengebiets (Beilage eventueller Veröffentlichungen ist erwünscht),aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Männern. Sie werden aufgrund ihrer Unterrepräsentanz bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Für eine Übertragung der Tätigkeit ist der Nachweis erforderlich, dass Sie die Voraussetzungen des Masernschutzgesetzes erfüllen ().