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Mitarbeiter •in im Bereich SPO-Abbilungen

Mitarbeiter •in im Bereich SPO-Abbilungen

Hochschule HeilbronnHeilbronn, DE
Vor 30+ Tagen
Stellenbeschreibung

TEAMPLAYER

Die Hochschule Heilbronn mit ihren rund Studierenden ist eine der größten Hochschulen für Angewandte Wissen­schaften in Baden-Württemberg. Mit ihren vier Standorten Campus Sontheim, Bildungscampus, Campus Künzelsau und Campus Schwäbisch Hall und den Kompetenzen in Technik, Wirtschaft und Informatik gehört sie mit zu den führenden Hochschulen des Landes.

Bereichern Sie unser Team am Campus Sontheim zum nächstmöglichen Zeitpunkt als

MITARBEITER

  • IN IM BEREICH SPO-ABBILDUNGEN

AKADEMISCHE ABTEILUNG | VOLLZEIT | KENNZIFFER 955-AA

IHRE AUFGABEN

  • Der Schwerpunkt der Tätigkeit ist die IT-basierte Abbildung und Umsetzung von Studien- und Prüfungsordnungen (SPO) für alle Studiengänge der Hochschule
  • Abbildung der Verbuchung und Berechnung von Noten sowie der Zeugniserstellung im System
  • Customizing von IT-Prozessen
  • Durchführung von Testläufen und ggf. Korrekturen
  • Optimierung der Verwaltungs­prozesse in der Akademischen Abteilung
  • IHR PROFIL

  • Eine abgeschlossene Berufsaus­bildung in einem IT-Beruf oder eine vergleichbare Ausbildung bzw. langjährige berufliche Erfahrung im kaufmännischen IT-Bereich
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • Selbstständige und strukturierte Arbeitsweise
  • Ausgeprägte Dienstleistungs­orientierung
  • DARUM HHN

  • Interessante und vielfältige Tätigkeiten in einem innovativen Hochschulumfeld
  • Fachliche und persönliche Entwicklung durch Aus- und Weiterbildungsangebote
  • Flexible Arbeitszeiten und ein familienfreundliches Arbeitsumfeld
  • Betriebliche Altersvorsorge und weitere Sozialleistungen nach TV-L
  • Vergütung je nach persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 9a TV-L
  • Für das Beschäftigungsverhältnis gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Einstellung erfolgt befristet bis zum Die Befristung erfolgt sachgrundlos nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) und setzt voraus, dass zuvor kein Arbeitsverhältnis zum Land Baden-Württemberg bestanden hat. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Im Rahmen der beruflichen Gleichstellung besteht an