Talent.com
Diese Stelle ist in deinem Land nicht verfügbar.
Medizinisch-Technischen Radiologieassistenten am Standort Marburg

Medizinisch-Technischen Radiologieassistenten am Standort Marburg

UKGMMarburg
Vor 30+ Tagen
Stellenbeschreibung

Du suchst eine neue Herausforderung und möchtest an einem Ort arbeiten, wo moderne Strahlentherapie und Behandlung von onkologischen Patienten

  • innen gelebt wird? Dann ist das MTRA-Team unserer Abteilung Universitätsklinik Marburg richtig. Dein Tätigkeitsfeld umfasst die Betreuung onkologischer Patienten
  • innen während der Bestrahlung.

Wir wenden uns an Dich als Bewerber

  • in mit :
  • einer Berufsausbildung zum / zur MTRA
  • Verantwortungsbereitschaft, Flexibilität und Engagement
  • Teamfähigkeit, Belastbarkeit
  • Aufgeschlossenheit gegenüber neuen technischen und klinischen Entwicklungen in der Radioonkologie
  • Interesse an gemeinsamen Zielsetzungen und Mitwirkung an der Ausbildung angehender MTRAs
  • Wir bieten Dir eine Deinem Ausbildungs- und Kenntnisstand angepassten Einarbeitungszeit an modernen Beschleunigern und unserer eigenen Computertomographie in universitärem Umfeld, eine attraktive Vergütung, ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld durch interprofessionelle Zusammenarbeiten mit vielen anderen Fachbereichen, ein kontinuierliches betriebsinternes sowie auch abteilungsinternes Fortbildungsangebot, eine gute Arbeitsatmosphäre in einem engagierten und motivierten Team mit Erfahrung und attraktive Arbeitszeiten (ohne dauerhaften Schichtdienst oder Hintergrunddienst).

    Das UKGM ist als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Am Klinikum besteht eine Kindertagesstätte. Die Vergütung erfolgt leistungsbezogen nach den Tarifverträgen für das UKGM und umfasst eine ergebnisorientierte Erfolgsbeteiligung. Zudem erhalten Sie ein RMV-Jobticket Premium für die Nutzung des regionalen ÖPNV in Hessen sowie die Möglichkeit zur Anschaffung eines Jobbikes über die Entgeltumwandlung gemäß Tarifvertrag UKGM. Bei Aufnahme einer Tätigkeit am UKGM, Standort Marburg, unabhängig vom Einsatzort, ist der Nachweis eines ausreichenden Immunschutzes gemäß §§ 20, 23, 23a IfSG erforderlich.