Ihre Aufgaben und Tätigkeiten
Justizfachwirtinnen und -fachwirte sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Hier nehmen sie neben Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern wichtige Aufgaben im Bereich der Rechtspflege wahr und tragen damit wesentlich zur Rechtsgewährung für die Bevölkerung bei. Sie sind Ansprechpartner für das rechtsuchende Publikum.
Hervorzuheben sind vor allem folgende Tätigkeiten :
In allen Abteilungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften nehmen die Justizfachwirtinnen und -fachwirte verantwortungsvolle Aufgaben wahr. Um eine Vorstellung über die Vielfalt der Abteilungen zu erhalten empfiehlt es sich, die Internetseiten eines Amtgerichts (z. B. die des Amtsgerichts Koblenz unter "Service & Information) oder einer Staatsanwaltschaft (z. B. die der Staatsanwaltschaft Koblenz unter "Wir über uns" - "Organisation") zu besuchen. Der Aufgabenbereich von Justizfachwirtinnen und -fachwirten umfasst dabei auch Tätigkeiten, die weit reichende eigene Entscheidungen und eine selbständige Sachbearbeitung erfordern. Dazu gehören z.B. die Berechnung und Festsetzung der Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, die Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten sowie die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen.
Zudem ist die Fähigkeit zur Teamarbeit in den »Serviceeinheiten« gefragt. - Die Tätigkeiten werden durch justizspezifische EDV-Programme unterstützt; entsprechende EDV-Kenntnisse werden bereits während der Ausbildung vermittelt.
Die Ausbildung
Die praxisbezogene und zugleich theoriegeleitete Ausbildung dauert 26 Monate und erfolgt :
Die Lehrgänge (Nr. 2, 4 und 7) sollen den Anwärterinnen und Anwärtern (so heißen die Auszubildenden im öffentlichen Dienst) die notwendigen theoretischen Kenntnisse sowie die darauf aufbauenden berufspraktischen Fertigkeiten vermitteln. Die fachtheoretischen Lehrgänge I und II sollen die bereits durchlaufene praktische Ausbildung nochmals theoretisch aufarbeiten und die bevorstehende Ausbildung theoretisch vorbereiten. Der fachtheoretische Lehrgang III dient der Wiederholung und Vertiefung des Ausbildungsstoffes.Die fachtheoretischen Lehrgänge I und II werden zentral im Justizausbildungszentrum in Saarburg durchgeführt, der fachtheoretische Lehrgang III findet im Lehrgangsgebäude der Justizverwaltung in Bad Kreuznach (Stadtteil Bad Münster am Stein - Ebernburg) statt.
Die praktische Ausbildung umfasst alle Aufgaben einer Justizfachwirtin bzw. eines Justizfachwirts bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften, einschließlich des aufgabenorientierten Einsatzes der Informationstechnik.
Die praktische Ausbildung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften wird durch Arbeitsgemeinschaften ergänzt, die einmal wöchentlich stattfinden.
An den fachtheoretischen Lehrgang III schließt sich unmittelbar der schriftliche Teil der Laufbahnprüfung an.
Einstellungsvoraussetzungen
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
Ihre Bewerbung
für den Einstellungstermin 1. August 2023 richten Sie bitte ab dem 1. September 2023 per E-Mail an bewerbung(at)ko.jm.rlp oder per Post an :
Herrn
Präsidenten des Oberlandesgerichts
Stresemannstraße 1
56068 Koblenz
Dem Bewerbungsschreiben ist beizufügen :
per Post bitte ohne Bewerbungsmappe; per E-Mail bitte im pdf-Format)
Noch Fragen?
Ich berate Sie gerne unter 0261 102-2656 oder senden Sie mir eine E-Mail an bewerbung(at)ko.jm.rlp