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Berufseinstiegsbegleiter

Berufseinstiegsbegleiter

inabRiesa
Vor 30+ Tagen
Stellenbeschreibung

Verstärken Sie unser Team an einer unserer Bildungsstätten im Landkreis  Meißen !

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei engagierte  Berufseinstiegsbegleiter (m / w / d)  in Vollzeit (39 Std. / Wo., Teilzeit möglich) befristet bis zum 28.02.2025, mit der Option auf Verlängerung.

Der Einsatz erfolgt in einer Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) Maßnahme, deren Schwerpunkt die Unterstützung von Jugendlichen beim Schulabschluss sowie die Begleitung in den ersten Monaten der Berufsausbildung ist.

Die Vergütung erfolgt gemäß Haustarifvertrag in Gruppe II (Pädagogische Fachkraft).

Ihre Aufgabenschwerpunkte

  • Individuelle Begleitung und Unterstützung von Schüler : innen beim Übergang von der Schule in den Beruf
  • Unterstützung bei schulischen Problemen und bei der Vorbereitung auf Abschlussprüfungen
  • Hilfsangebote und Unterstützung bei der Berufswahl, der Praktikums- und Ausbildungsplatzakquise sowie der Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses
  • Erstellung und Fortschreibung individueller Förderpläne mit Zielvereinbarungen sowie von Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen
  • Enge Zusammenarbeit mit Schulen, Eltern und den am Arbeitsmarkt beteiligten Akteuren

Ihr Qualifikationsprofil

  • Qualifikation als Meister / Techniker / Fachwirt in Verbindung mit einer pädagogischen Zusatzqualifikation (z. B. Eignung nach AEVO) oder einen Abschluss im Bereich der Sozialpädagogik bzw. der Sozialen Arbeit
  • Kenntnisse über die beruflichen Anforderungen auf dem regionalen und überregionalen Arbeitsmarkt
  • Betriebskontakte sowie Kenntnisse der Bildungs- und Qualifizierungsangebote
  • Sicherer Umgang mit Behörden, Kooperationspartnern und -betrieben
  • Aktuelle EDV-Kenntnisse (insbesondere MS Office)
  • Selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise sowie sehr gute Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • Keine Einträge im Führungszeugnis nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
  • Nachweis des persönlichen Impfstatus gegen Masern gem. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zwingend vor Aufnahme der Tätigkeit erforderlich