Sachbearbeiter*in für den Bereich der Hilfe zur Pflege
Stellenausschreibung
Kiel sucht frische Köpfe.
Kieler Amt für Soziale Dienste sucht Unterstützung
Starten Sie bei uns als
Sachbearbeiter*in für den Bereich der Hilfe zur Pflege
vergütet nach EG 9b TVöD / A 10 SHBesG)
und werden Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt Teil der Kieler Stadtverwaltung unbefristet in Voll- / Teilzeit.
Was wir bieten - Ihre Vorteile
- die Möglichkeit, Familie, Freizeit und Arbeitsalltag zu einem sinnhaften Ganzen zu vereinen
- den individuellen Aufstieg in den verschiedensten Bereichen der Stadtverwaltung
- fachliche wie persönliche Fortbildung und Supervisionsangebote, intern wie extern
- flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen wechselnder Prozesse und Aufgabenfelder
- passgenaue Pendler*innen-Förderung - via Jobticket oder Förderung privater Fahrradbeschaffung (auch E-Bikes)
Was zu tun ist - Ihre neue Aufgabe
- Sie nehmen Anträge für Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII und dem Landespflegegesetz (ambulante, teilstationäre und stationäre Maßnahmen) auf und bearbeiten diese.
- Sie prüfen den individuellen Hilfebedarf in Zusammenarbeit mit unseren Pflegefachkräften.
- Sie führen die Individuelle Fallsteuerung durch.
- Sie führen einfache und komplexe Einkommens- und Vermögensprüfungen durch.
- Sie sind zuständig für die Geltendmachung vorrangiger Ansprüche.
- Sie erteilen Bescheide und sind für die Zahlbarmachung zuständig.
- Sie beraten und unterstützen die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen oder die Betreuer*innen.
- Sie arbeiten mit den Anbieter*innen ambulanter und (teil-)stationärer Pflegeleistungen, der Pflegekasse, anderen Sozialhilfeträger*innen usw. zusammen.
- Sie arbeiten kollegial und intern mit anderen Ämtern der Landeshauptstadt Kiel zusammen.
- Sie bearbeiten laufende Fälle und die Neufestsetzung des Hilfeanspruches bei Veränderungen.
- Sie stellen die Hilfeleistungen ein, erstellen Endabrechnungen, überwachen laufende Zahlungen, führen Statistiken und überwachen Termine.
- Sie prüfen und bewilligen einmalige Hilfen sowie individuelle Hilfeleistungen.
- Sie bereiten die Bearbeitung von Widersprüchen vor.
Was Sie mitbringen - Ihre Qualifikationen
- Studium. Sie haben ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) in einem der folgenden Studienfächer erfolgreich abgeschlossen :
- Sozialversicherung
- Verwaltungsmanagement, Public Management
- Öffentliches Recht
- Staats- und Verwaltungswissenschaft oder
- Rechtswissenschaft (grundständig außer Erste juristische Prüfung).
- Alternativ verfügen Sie über die Laufbahnprüfung / -befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Allgemeine Dienste
oder den abgeschlossenen Angestelltenlehrgang II.
- Erfahrung. Sie kommen aus der Praxis : Mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung sind wünschenswert.
- Fachlichkeit. Sie sind fachlich versiert. : Die Anwendung von Fachsoftware (OPEN PROSOZ) ist Ihnen vertraut und Sie verfügen über Kenntnisse im Bereich der Sozialgesetzgebung (SGB, insbesondere SGB XII und daran angrenzende Rechtsgebiete) oder Sie sind bereit, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen.
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.
Was Sie auszeichnet - Haltung und Persönlichkeit
Sie haben eine gute Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift. Die Fähigkeit, Kritik sachlich zu äußern und zu erhalten sowie konstruktiv damit umzugehen ist einer Ihrer Stärken.
Sie erledigen die Ihnen übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich.
Wo Sie wirken - Ihr Arbeitsumfeld
Das Amt für Soziale Dienste der Landeshauptstadt Kiel, Abteilung Leistungen der Hilfe zur Pflege unterstützt Kieler*innen bei Bedarf finanziell, damit diese ihre Pflegekosten decken können.
Hinsichtlich des demographischen Wandels wird vor allem unsere Aufgabe weiterhin von Bedeutung sein.
Gut zu wissen - Besonderheiten Ihrer Stelle
Die Zugangsvoraussetzung richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 (gD) der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.
Die Stellen sind unter der Voraussetzung der ganztägigen Besetzung und Teilen des Arbeitsplatzes teilbar.
Interessiert? Wir auch.
Gern möchten wir Sie kennenlernen!