Ingenieure als Technische Sachbearbeitung (m/w/d)
Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Vertretung der Landesregierung Nordrhein- Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg. Mit mehr als 2.
000 Beschäftigten an verschiedenen Standorten nehmen wir vielfältige Fachaufgaben in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft, Bildung, Umwelt und Arbeitsschutz sowie Bergbau und Energie wahr.
Wir verstehen uns als verantwortungsvolle Dienstleister / innen, die staatliche, kommunale sowie verbandliche Interessen zusammenführen.
Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die nachhaltige Weiterentwicklung von Südwestfalen und dem östlichen Ruhrgebiet sowie die Lebensqualität der auf 8.
000 Quadratkilometern lebenden 3,5 Millionen Menschen.
Sie wollen einen aufregenden Beruf mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten? Dann werden auch Sie Teil unseres Teams!
Die Bezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Dezernat 53 A am Dienstort Siegen mehrere
Ingenieure als Techn. Sachbearbeitung (m / w / d)
Besoldungsgruppe A 10 bis A 12 LBesO A NRW bzw. Entgeltgruppe 11 bis 12 TV-L)
Die ausgeschriebenen Stellen sind unbefristet.
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann eine Einstellung im Beamtenverhältnis in ein Amt der Besoldungsgruppe A 10 LBesO A NRW ebenso wie eine statusgleiche Übernahme von beamteten Bewerberinnen oder Bewerbern bis zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 12 LBesO A NRW erfolgen.
Ansonsten richtet sich das Beschäftigungsverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Einsatz erfolgt als Sachbearbeiterin bzw.
Sachbearbeiter in der Entgeltgruppe 11 der Entgeltordnung zum TV-L.
Bewerber / innen, die bereits in der EG 12 der EntgeltO bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind, können mit dieser Entgeltgruppe übernommen werden.
Entwicklungsmöglichkeiten sind vorhanden.
Die Bezirksregierung Arnsberg ist für den Vollzug von umweltrechtlichen Vorschriften bei besonders umweltrelevanten Anlagen zuständig.
Das Dezernat 53 A Immissionsschutz, einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz und Koordinierung Regional-Initiative Wind ist hierbei für die Genehmigung und Überwachung (nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz) von diesen Anlagen verantwortlich.
Bei der Genehmigung werden Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb der geplanten Anlagen, oder deren Änderungen, festgelegt.
Im Rahmen der Überwachung wird überprüft, ob rechtliche Vorgaben eingehalten werden.
Des Weiteren ist das Dez. 53 A zuständig für die Überwachung von Anlagen, welche unter die Belange der Störfallverordnung fallen sowie von gentechnischen Anlagen.
TLNT1 DE