Praxismanager (m/w/d) am Standort Marburg
Sie können sich vorstellen, Menschen in akuten Krankheitssituationen mit Empathie zu begleiten, sind bereit Verantwortung zu tragen und sind ein echter Teamplayer?
Sie verfügen über Organisationstalent, ein gutes Zeitmanagement und sind motiviert, dies im Sinne unserer Patient*innen und Mitarbeiter*innen einzusetzen?
Dann freuen wir uns, Sie möglichst bald in unserem Team, in leitender Funktion als Praxismanager, begrüßen zu dürfen, denn unser Team sucht Unterstützung im Bereich der interdisziplinären ambulanten Chemotherapieeinheit.
Ihr Tätigkeitsfeld umfasst :
- die Steuerung und Optimierung der Abläufe der Abteilung
- die Erstellung und Sicherstellung der Dienst- und Urlaubsplanung
- die Umsetzung einer modernen und patientenorientierten Versorgung unserer Patient*innen
- die Umsetzung von Qualitätsstandards und Hygienevorschriften
Wir bieten Ihnen :
- Arbeitszeiten im Regeldienst mit angemessener Vergütung
- eine Ihrem Entwicklungsstand angepasste Einarbeitungszeit
- eine Vielzahl von Möglichkeiten der persönlichen Fort- und Weiterbildung an unserem Standort
- eine vorbildliche und harmonische Zusammenarbeit im Team und auch berufsgruppenübergreifend in der gesamten Abteilung
Wir wenden uns an Bewerber*innen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur Pflegefachkraft oder zum / zur Medizinischen Fachangestellten und entsprechender Weiterbildung zum / zur Praxismanager*in.
Wenn Sie bereits Leitungserfahrung mitbringen, freuen wir uns, setzen dies aber nicht voraus.
Das UKGM ist als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Am Klinikum besteht eine Kindertagesstätte. Die Vergütung erfolgt leistungsbezogen nach den Tarifverträgen für das UKGM und umfasst eine ergebnisorientierte Erfolgsbeteiligung.
Zudem erhalten Sie ein RMV-Jobticket Premium für die Nutzung des regionalen ÖPNV in Hessen sowie die Möglichkeit zur Anschaffung eines Jobbikes über die Entgeltumwandlung gemäß Tarifvertrag UKGM.
Bei Aufnahme einer Tätigkeit am UKGM, unabhängig vom Einsatzort, ist der Nachweis eines ausreichenden Immunschutzes gemäß 20, 23, 23a IfSG erforderlich.