Steuerbeamtinnen und Steuerbeamte des gehobenen Dienstes (m/w/d) für eine Tätigkeit im Aufgabenbereich „Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung-KONSENS“
Wir das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sind eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
Unser Hauptdienstsitz ist in Bonn. Weitere Dienstsitze befinden sich in Berlin, Saarlouis und Schwedt. Mit rund 2.400 Beschäftigten nehmen wir zentrale steuerliche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug wahr.
Für den Einsatz am Dienstsitz in Bonn suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Steuerbeamtinnen und Steuerbeamte des gehobenen Dienstes (m / w / d)
für eine Tätigkeit im Aufgabenbereich Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung-KONSENS
Die zu besetzenden Dienstposten sind nach der Besoldungsgruppe A 12 des Bundesbesoldungsgesetzes bewertet und grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet.
Geschäftsstelle-IT / Projektbüro im Vorhaben KONSENS
- Mitarbeit in zentralen Organisationseinheiten des Vorhabens KONSENS
- Fachliche Betreuung von KONSENS-Gremien und Verfahren
- Organisation, Durchführung und Leitung von KONSENS-Gremien
- Unterstützung der Gesamtleitung sowie von Entscheidungsgremien im Vorhaben KONSENS
Anforderungsmanagement im Vorhaben KONSENS
- Begleitung von Gesetz gebungsprozessen mit Auswirkung auf IT Verfahren der Landesfinanzverwaltung
- Definition von fachlichen Anforderungen an KONSENS-Software, insbesondere aufgrund von Gesetzesänderungen und Zusammenstellung der Anforderungen in KONSENS-Aufgabenanmeldungen
- Klärung von Anforderungen an KONSENS-Software mit dem Bundesministerium der Finanzen und diesbezüglich Interpretation von gesetzlichen Bestimmungen
- Sie verfügen über die Laufbahn befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungs dienst (Fachrichtung Steuern), sind Beamtin bzw.
Beamter auf Lebenszeit (m / w / d) und haben mindestens das Besoldungsamt A 10 inne
- Von Vorteil sind :
- Kenntnisse und Erfahrungen im Vorhaben KONSENS
- Grundkenntnisse über IT Projekte in der Finanzverwaltung
Sie passen zu uns, wenn Sie :
- über eine analytische Denkweise verfügen,
- ein gutes Ausdrucksvermögen haben,
- Ihre Aufgaben gewissenhaft erledigen,
- eigenverantwortlich handeln können,
- kommunikativ und teamfähig sowie
- belastbar und konfliktfähig sind.
- Weiterhin sollten Sie über die Bereitschaft zu überwiegend mehrtägigen Dienstreisen im Umfang von etwa 15 Tagen im Jahr verfügen.
Diese fallen in der Regel mit mehrmonatiger Vorlaufzeit an, können mitunter aber auch in geringem Umfang kurzfristig vorkommen.
- eine Übernahme im Wege einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung und Beförderungs möglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 12 auf diesem Dienstposten
- weitreichende voraussetzungslose Möglichkeiten von mobilem Arbeiten (z. B. im Homeoffice )
- eine individuelle und strukturierte Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen
- vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie / Pflege : Wir unterstützen unsere Beschäftigten mit flexiblen Arbeitszeitmodellen (wie Teil- und Elternzeiten), Telearbeit sowie Eltern-Kind-Büro und eigener U 3-Kindertageseinrichtung
- aktive Gesundheitsprävention (Sportangebote, Entspannungskurse etc.)
- zentrale Lage, hervorragende Parkmöglichkeiten und gute Anbindung an den ÖPNV (einschließlich Berechtigung zum Erwerb eines durch uns geförderten DeutschlandJobTickets)
Was Sie noch wissen sollten :
Für uns zählen Ihre Qualifikation und Stärken. Deshalb ist uns jede / jeder unabhängig von Geschlecht, der sexuellen Identität, Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder einer eventuellen Behinderung willkommen.
Das BZSt strebt die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern an. Darüber hinaus unterstützen wir die Eingliederung schwerbehinderter Menschen und begrüßen Ihre Bewerbung.
Nach Maßgabe der in der Bundes finanzverwaltung geltenden Rahmeninklusionsvereinbarung werden schwerbehinderte Menschen bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Von schwerbehinderten Menschen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.