Sozialpädagogische Fachkraft
Ihre Aufgaben
wären insbesondere
Überprüfung von Kindeswohlgefährdungsmeldungen, Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls gem.
8a SGB VIII einschließlich Inobhutnahmen und familiengerichtlicher Verfahren gem. 1666 BGB
- Beratung von Eltern in erzieherischen Belangen einschließlich der Beratung in Fragen von Trennung und Scheidung und bei der Ausübung der Personensorge
- Hilfeplanung und Gewährleistung ihrer Umsetzung bei Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige und Maßnahmen der Eingliederungshilfe
- Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
- Kooperation mit internen und externen Fachkräften verschiedener Bereiche des alltäglichen Lebens.
Wir erwarten
Ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium : vorzugsweise im Studiengang Soziale Arbeit (Dipl., BA oder MA) oder alternativ einen Abschluss als Diplompädagogin / Diplompädagoge, Bachelor / Masterabschluss als Erziehungswissenschaftlerin / Erziehungswissenschaftler bzw.
Kindheitspädagogin / Kindheitspädagoge mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechend der Tätigkeiten von Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung
- Selbstständigkeit und Flexibilität
- Engagement und Einfühlungsvermögen
- Belastbarkeit, Einsatz- und Leistungsbereitschaft (auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten) sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz
- Teamfähigkeit
- sicheres Auftreten, Überzeugungs- und Durchsetzungsfähigkeit
- EDV-Kenntnisse
- Führerschein der Klasse B und eigenen Pkw (zur Nutzung bei Bedarf, sofern kein Dienst-Pkw zur Verfügung steht)
- wünschenswert wäre eine einschlägige Berufserfahrung.
Wir bieten
- eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
- Einbindung in ein aufgeschlossenes, motiviertes Fachteam
- eine 6-monatige Coachingphase
- Team-Supervision
- Entgelt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (EG S 14) mit den üblichen Sozialleistungen (Zusatzversorgung)
- breites zusätzliches Fortbildungsangebot
- betriebliches Gesundheitsmanagement (gemeinsame Veranstaltungen) und
- Verpflegungsmöglichkeiten in der Kantine des Landratsamts, u. v. m.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.