Quereinstieg in das Lehramt für die Sekundarstufe I und Sekundarstufe II (Gym. und Gem.) mit den Fächern Informatik, Physik, Bildende Kunst, Musik
Stellenangebot
Quereinstieg in das Lehramt für die Sekundarstufe I und Sekundarstufe II (Gym. und Gem.) mit den Fächern Informatik, Physik, Bildende Kunst, Musik
Ausschreibung des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes
Quereinstieg
in das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II
Gymnasien und Gemeinschaftsschulen)
mit den Fächern
Informatik, Physik, Bildende Kunst, Musik
Zum 1. Februar 2025
lässt das Saarland zur Sicherung des Lehrkräftenachwuchses
Quereinsteiger (m, w, d)
mit den Bedarfsfächern
Informatik, Physik, Bildende Kunst, Musik
in den Vorbereitungsdienstzu mit dem Ziel,
die Zweite Staatsprüfung
für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II
Gymnasien und Gemeinschaftsschulen)
abzulegen.
Die Voraussetzungen für eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst zum 1. Februar 2025 für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) im Rahmen des Quereinstiegs sind :
Masterabschluss einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule beziehungsweise gleichgestellte Hochschulabschlussprüfung (z.
B. Diplom) als auch Masterabschluss eines akkreditierten Studiengangs an einer Fachhochschule
- Studium im Umfang von mindestens zehn Semestern bzw. mindestens 300 ECTS-Punkten
- Studium eines der Bedarfsfächer Informatik, Physik, Bildende Kunst, Musik, das im Umfang von mindestens 90 ECTS-Punkten den inhaltlichen Anforderungen des lehramtsbezogenen Fachstudiums entspricht
In der Regel wird im Vorbereitungsdienst am Studienseminar für zwei Unterrichtsfächer ausgebildet. Das Ministerium für Bildung und Kultur entscheidet in Rücksprache mit den Bewerberinnen und Bewerbern im Einzelfall über das nachzuqualifizierende Zweitfach oder ob das vom Studium mitgebrachte Bedarfsfach als Doppelfach im Vorbereitungsdienst ausgebildet wird.
Die für eine Lehrbefähigung notwendigen Kompetenzen der Bildungswissenschaften werden während des Vorbereitungsdienstes ausgebildet.
Mit Zulassung zum Vorbereitungsdienst wird die Studienreferendarin bzw. der Studienreferendar dem Studienseminar für das Lehramt für die Sekundarstufe I und II an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen am Bildungscampus Saarland zugewiesen.
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 18 Monate und erfolgt grundsätzlich unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und unter Ernennung der zur Ausbildung zugelassenen Person zur Studienreferendarin bzw.
zum Studienreferendar. Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes werden vorbehaltlich möglicher Änderungen Anwärterbezüge in folgender Höhe gewährt (Stand : 16.
07.2024, ohne Gewähr) :
Anwärtergrundbetrag (brutto) : 1532,56 Euro
Daneben werden der Familienzuschlag und die vermögenswirksamen Leistungen gewährt.
Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab.
Wer die Zweite Staatsprüfung bestanden hat, ist berechtigt, die Bezeichnung Assessorin des Lehramtes oder Assessor des Lehramtes zu führen und sich für eine unbefristete Einstellung in den saarländischen Schuldienst zu bewerben.
Ausbildung und Zweite Staatsprüfung werden durch die Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) (LPO II - Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) vom 22.
Januar 2013 in der aktuell gültigen Fassung geregelt.
https : / / recht.saarland.de / bssl / document / jlr-LPOIIGym GemVSLrahmen
Zulassungsanträge sind bis zum
1. Oktober 2024
online über das Bewerbungsportal Interamt möglich (