Beamtin / Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst bei der JVA Köln
I. Behördenvorstellung
Die JVA Köln ist mit ca. 1200 Haftplätzen die größte Justizvollzugsanstalt des Landes NRW. Sie ist eine Anstalt des geschlossenen und offenen Vollzuges und zusändig für die Vollstreckung von Straf- und Untersuchungshaft an männlichen und weiblichen Gefangenen.
II. Aufgaben
Als Beamtinnen und Beamte des Allgemeinen Vollzugsdienstes arbeiten Sie aktiv am Ziel der Resozialisierung mit. Sie tragen dazu bei die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Dies gelingt durch die enge Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Fachdiensten wie z. B. dem Psychologischen Dienst oder dem Sozialdienst.
Zu Ihren Aufgaben zählen die unmittelbare Versorgung, Betreuung, Behandlung und Beaufsichtigung der Gefangenen. Durch den regelmäßigen Kontakt zu den Gefangenen tragen Sie maßgeblich zu einem reibungslosen und geregelten Vollzugsablauf bei.
Als Beamtinnen und Beamte des Allgemeinen Vollzugsdienstes sorgen Sie für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Justizvollzugsanstalt.
Dies gewährleisten Sie durch regelmäßige Durchsuchung der Gefangenen und deren Hafträume, der Überwachung des Anstaltsgeländes, der Kontrolle von Ein- und Ausfahrenden Fahrzeugen, der Überwachung der Einhaltung von Verhaltensvorschriften und der Hausordnung für die Gefangenen oder bei der Überwachung von Besuchen.
III. Berufseinstieg u. Ausbildung
Die Einstellung erfolgt zunächst im Tarifbeschäftigungsverhältnis und ist zu jeder Zeit im Jahr möglich. Hierbei sammeln sie im engen Kontakt mit den Praxisanleitern erste Berufserfahrung und lernen den Vollzug kennen.
Regelmäßig innerhalb von drei Jahren werden sie zum 1. Juli eines Jahres zum Vorbereitungsdienst zugelassen. Mit Zulassung zum Vorbereitungsdienst beginnt die 2-Jährige Ausbildung.
Hierbei durchlaufen sie in Blöcken abwechselnd die theoretische Ausbildung an der Justizvollzugsschule in Wuppertal und die fachpraktische Ausbildung an mindestens zwei Justizvollzugsanstalten in den Bereichen Untersuchungshaft, geschlossener Erwachsenenvollzug, offener Vollzug und Jugendvollzug oder Jugendarrestvollzug.
In der theoretischen Ausbildung werden Ihnen vermittelt :
Fachgebiet 1 - Recht und Rechtsgrundlagen :
- Grundzüge des Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsrechts;
- Grundzüge des Beamtenrechts;
- Grundzüge des Straf- und Strafverfahrensrechts;
- Vollzugsrecht.
Fachgebiet 2 - Vollzugsaufgaben :
- Vollzugspraxis;
- Vollzugsverwaltungskunde;
- Dokumentation und Berichtswesen (einschließlich der Grundzüge vollzugsspezifischer IT-Verfahren).
Fachgebiet 3 - Delinquenzentwicklung, Behandlung sowie Erziehung und Förderung :
- Kriminologie und Vollzugspsychologie;
- Pädagogik;
- Sozialsysteme und soziale Arbeit.
Fachgebiet 4 - Kommunikation und Konfliktmanagement :
- Grundlagen der Kommunikation (Ausbildungsabschnitt I);
- Gewaltprävention und Deeskalation (Ausbildungsabschnitte II und III);
- Sicherungstechniken und Waffensicherung.
Fachgebiet 5 - Gesundheitsförderung :
- Sport;
- Gesundheitslehre und Erste Hilfe.
IV. Vergütung / Besoldung und sonstige Rahmenbedingungen
Die Eingruppierung erfolgt zunächst entsprechend der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Nach einer erfolgreichen Einweisungszeit von 3 bis 6 Monaten werden Sie entsprechend der Entgeltgruppe 6 TV-L (zzgl. gestaffelter Vollzugszulage nach einem Jahr) bezahlt.
Weitere Informationen zu den Entgeltgruppen finden Sie in der Entgelttabelle für Tarifbeschäftigte.
Nach Beginn des Vorbereitungsdienstes und gleichzeitiger Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erhalten Sie Anwärterbezüge nach dem Landesbesoldungsgesetz LBesG NRW, Besoldungsordnung A LBesO NRW (zzgl.
etwaiger Zuschläge, wie z. B. Familienzuschlag oder Stellenzulagen). Zusätzlich erhalten alle Anwärterinnen und Anwärter im Allgemeinen Vollzugsdienst derzeit einen Sonderzuschlag in Höhe von 70 % der Bezüge.
Nach bestandener Laufbahnprüfung werden Sie als Beamtin oder Beamter auf Probe entsprechend der Besoldungsgruppe A 7 LBesO NRW (zzgl.
etwaiger Zuschläge) besoldet.
Mit zunehmender Berufserfahrung entsprechende Bewährung vorausgesetzt stehen Ihnen unterschiedliche Funktionen im Allgemeinen Vollzugsdienst und eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 LBesO NRW offen.
Mehr Information zu den Besoldungsgruppen finden Sie in der Landesbesoldungstabelle.
V. Einstellungsvoraussetzungen
Für die Laufbahn des Allgemeinen Vollzugsdienstes in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt kann zugelassen werden, wer
- Deutsche oder Deutscher im Sinnes des Artikels 116 Grundgesetz ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzt,
- die Bereitschaft hat, sich mit der freiheitlichen demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Ordnung zu identifizieren,
- das 20. Lebensjahr vollendet und das 40. Lebensjahr zum Zeitpunkt der potentiellen Verbeamtung auf Widerruf noch nicht vollendet hat,
- einen der folgenden Bildungsabschlüsse besitzt : die Fachoberschulreifeeinen Hauptschulabschluss und eine förderliche Berufsausbildung oder Ausbildung im öffentlichen Diensteinen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
- die gesundheitliche, geistige und charakterliche Eignung erfüllt.
Darüber hinaus werden folgende persönliche und soziale Kompetenzen erwartet :
- Hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit
- Teamfähigkeit
- Reflektion des eigenen Verhaltens
- Kommunikations-, Kritik- und Konfliktfähigkeit
- Durchsetzungsvermögen.
VI. Bewerbungsunterlagen
Der Bewerbung sind beizufügen :
- ein tabellarischer Lebenslauf,
- eine Ablichtung des Schulabschlusszeugnisses und gegebenenfalls Fachschul- und Lehrzeugnisse,
- eine Ablichtung von Arbeitszeugnissen,
- eine Ablichtung der Geburtsurkunde,
- Erklärung Vorstrafen,
- Erklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse,
- ggf. Nachweis über den Erwerb des deutschen Sportabzeichens innerhalb der letzten zwölf Monate.
Vielfalt und Chancengleichheit gehören zu unserer Personalpolitik. Wir begrüßen daher ausdrücklich Bewerbungen von Menschen aller Religionen und Weltanschauungen, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identitäten sowie von Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des 2 Abs.
3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
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