Anerkennungsjahr zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/in (m/w/d)
Sie beenden im Sommer 2025 Ihre theoretische Ausbildung zum / zur Erzieher : in (m / w / d) und suchen noch eine Praktikumsstelle für Ihr Anerkennungsjahr?
Dann bewerben Sie sich jetzt bei der Stadt Willich!
Sie verfügen über die abgeschlossene fachschulische Ausbildung zum / zur Erzieher : in und möchten die staatliche Anerkennung erlangen.
Die Stadt Willich bietet zum 01.08.2025 mehrere Stellen für Berufspraktikanten : innen (m / w / d) in verschiedenen städtischen Tageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen an.
Wir bieten eine moderne, praxisnahe Ausbildung mit tariflicher Vergütung, qualifizierte / n Ausbildern : innen und Vielem mehr.
Interessentinnen / Interessenten (m / w / d) werden gebeten, ihre aussagefähige Bewerbung mit den persönlichen Daten und den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien, etc.
an die Stadt Willich zu übermitteln.
Telefonische Rückfragen zu dieser Ausbildung können Sie an Frau Pohl oder Frau Bögershausen vom Team "Ausbildung" unter den Rufnummern 02156 / 949-206 oder 02156 / 949-376 richten.
Für Fragen zur Bewerbung oder zum Auswahlverfahren steht Ihnen Frau Tas unter der Rufnummer 02156 / 949-172 zur Verfügung.
Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungsunterlagen, die postalisch eingehen, nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber : innen vernichtet.
Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
E-Mail-Bewerbungen können auf eigenes Risiko als PDF-Datei übersandt werden. Hinweis zum Datenschutz : Bewerbungsunterlagen, die per einfacher E-Mail als unverschlüsselte PDF-Datei übersandt werden, sind auf dem Postweg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt.
Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW und für Schwerbehinderte und den Schwerbehinderten gleichgestellte Menschen unter Beachtung der Bestimmungen des SGB IX.
Die Bereitschaft in der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr mitzuwirken, würden wir bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigen.