Pflegefachkräfte als Gutachter (w/m/d)
Der Medizinische Dienst (MD) Hessen ist die kassenartenübergreifende, unabhängige und unparteiische sozialmedizinische Sachverständigeninstitution für die Belange der Solidargemeinschaft aus gesetzlicher Krankenversicherung und sozialer Pflegeversicherung.
Der MD übernimmt wichtige Aufgaben bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit und in der Qualitäts sicherung im Gesundheitswesen.
In unseren vier Geschäftsbereichen Krankenhaus, Arbeitsunfähigkeit / Rehabilitation, Ambulante Versorgung und Pflege bearbeiten wir über 500.
000 Aufträge der Kranken- und Pflegekassen jährlich.
Zeit für Veränderung : Für das Team Einzelfallbegutachtung des Geschäftsbereichs Pflege am Standort Offenbach suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Pflegefachkräfte als Gutachter (w / m / d)
Es erwartet Sie ein motiviertes Team, das gemeinsam an der Zukunft und Verbesserung des Gesundheitswesens aktiv mitwirkt.
Sie werden in der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit in häuslicher Umgebung und in der Begutachtung stationärer Pflege tätig sein sowie Lösungen zu Fragen pflegerischer Versorgung erarbeiten.
Sie erwartet eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit.
Sie haben eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung als Pflegefachkraft (w / m / d) und verfügen über gute EDV-Kenntnisse sowie Sicherheit im Ausdruck in Wort und Schrift.
Gutachterliche Erfahrung ist von Vorteil. Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B und einen eigenen PKW.
- Eine interessante Tätigkeit mit der Perspektive zur Weiterentwicklung
- Eine strukturierte Einarbeitung und ein eingespieltes Team, in dem persönliches Engagement und gegenseitige Unterstützung an erster Stelle stehen
- Flexible Arbeitszeiten im Rahmen einer 38,5 Stunden-Woche und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten
- Attraktive Vergütung nach unserem eigenständigen Tarifvertrag TV MD inklusive betrieblicher Altersversorgung, 13. Monatsgehalt, vermögenswirksame Leistungen
- Umfangreiche Angebote zur Fortbildung sowie zur Gesundheitsförderung
- Bezahlte Freistellung am 24.12. und 31.12.
- Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege