Kunsttherapeutin / Kunsttherapeuten (m/w/d)
Das bieten wir Ihnen
30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
Vielfältiges Aufgabengebiet
BUK-Familienservice
Familienfreundliche Arbeitsbedingungen
Betriebliche Altersversorgung im Tarifbereich
Freier Eintritt in die LVR-Museen
Rabattaktionen für Mitarbeitende
Tarifliche Bezahlung (TVöD)
Betriebliche Gesundheitsförderung und Sozialberatung
Gesundheits- und Sportkurse
Chancengleichheit und Diversität
Kooperatives Arbeitsumfeld
Ein umfangreiches und berufsgruppenübergreifendes Fort- und Weiterbildungsangebot
Gute Anbindung an den ÖPNV
Einführungsveranstaltung für neue Mitarbeitende
- 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche; Vielfältiges Aufgabengebiet; BUK-Familienservice; Familienfreundliche Arbeitsbedingungen;
- Betriebliche Altersversorgung im Tarifbereich; Freier Eintritt in die LVR-Museen; Rabattaktionen für Mitarbeitende; Tarifliche Bezahlung (TVöD);
- Betriebliche Gesundheitsförderung und Sozialberatung; Gesundheits- und Sportkurse; Chancengleichheit und Diversität; Kooperatives Arbeitsumfeld;
Ein umfangreiches und berufsgruppenübergreifendes Fort- und Weiterbildungsangebot; Gute Anbindung an den ÖPNV; Einführungsveranstaltung für neue Mitarbeitende
Das bringen Sie mit
Voraussetzung für die Besetzung im Arbeitnehmerverhältnis :
- Ein anerkanntes Studium der Kunsttherapie oder
- Ausbildung der Kunsttherapie oder vergleichbare Qualifikation
Wünschenswert sind :
- Selbstständigkeit und sicherer Umgang mit fundierten kunsttherapeutischen Behandlungskonzepten und klientenzentriertem Behandlungsansatz
- Gutes Einfühlungsvermögen gegenüber Patientinnen / Patienten und Angehörigen
- professionelle Beziehungsgestaltung im Rahmen der Behandlung
- anerkannte Fort- und Weiterbildungen
- Freundliche und engagierte Zusammenarbeit im Team
- Interesse an der Konzeptmitgestaltung
- Erfahrung im Behandlungsbereich Psychiatrie und Psychotherapie
- Interesse an Fort- und Weiterbildung
- Gute EDV-Kenntnisse
Vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages ist gemäß dem Masernschutzgesetz ein Nachweis über einen ausreichenden Schutz gegen Masern (soweit Sie nicht vor geboren sind oder nachweislich nicht der gesetzlichen Impfpflicht unterliegen) vorzulegen.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit dem Verfahren ausdrücklich einverstanden.