20 Ausbildungsplätze für die Laufbahnausbildung zur Vollzugsbeamtin/zum Vollzugsbeamten in Einrichtungen zum Vollzug der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams
In der Landesdirektion Sachsen sind zum 1. September 2025 ca. 20 Ausbildungsplätze für die Laufbahnausbildung zur Vollzugsbeamtin / zum Vollzugsbeamten in Einrichtungen zum Vollzug der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams zu besetzen.
Sie sind kommunikativ, problemlösungsorientiert und arbeiten gern in einem Team? Sie suchen eine praxisnahe, vielseitige und abwechslungsreiche Ausbildung mit sehr guter Beschäftigungsperspektive?
Sie legen Wert auf einen sicheren Ausbildungsplatz?
Dann sind Sie bei uns genau richtig! Bewerben Sie sich jetzt für die Ausbildung zur Vollzugsbeamtin / zum Vollzugsbeamten in Einrichtungen der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams mit Ausbildungsbeginn zum 1. September 2025.
Die Landesdirektion Sachsen mit ca. 1.600 Bediensteten an den drei Standorten in Chemnitz, Dresden und Leipzig ist ein wichtiger Teil der Staatsverwaltung und eine der größten Behörden des Freistaates Sachsen.
In der Abteilung 6 Asyl und Ausländerrecht der Landesdirektion Sachsen ist die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) des Freistaates Sachsen.
Der Freistaat Sachsen betreibt hier eine Einrichtung zum Vollzug der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams in der Hamburger Straße in Dresden.
Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam dienen dazu, die Ausreise von ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern sicherzustellen.
Die Zeit des Aufenthalts der ausreisepflichtigen Personen umfasst die Aufnahme, Beaufsichtigung, Betreuung und Entlassung bzw.
Überantwortung an Landes- und Bundespolizei zur Durchführung der Abschiebung.
Zu den Dienstsaufgaben einer Vollzugsbeamtin / eines Vollzugsbeamten gehören insbesondere :
- Überwachung und Prüfung der Berechtigung aller Aus- und Eingänge,
- Überwachung aller Sicherheitssysteme im Innen- und Außenbereich (Kontrollgänge) und Telefonvermittlung,
- Durchsuchung von Personen, Fahrzeugen und Räumlichkeiten,
- Bewachung und Betreuung der Untergebrachten,
- Besuchskontrollen,
- Ausgabe der Verpflegung,
- Aufsicht über Sport- und Gemeinschaftsräume sowie Hofbereiche,
- Fahrten mit Bewachungsaufgaben.
Bewerben Sie sich jetzt, wenn Sie :
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsbürger eines EU Mitgliedstaates sind,
- am Tag der Einstellung bereits das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 40. Lebensjahr vollendet haben,
- zu Ausbildungsbeginn einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit abgeschlossener förderlicher Berufsausbildung vorweisen können,
- die Fähigkeit und Bereitschaft besitzen, in Kontakt- und Gesprächssituationen sicher und souverän aufzutreten und auf Stress und Belastungen angemessen zu reagieren sowie
- über eine hohe Lern- und Leistungsbereitschaft, eine gute adressatengerechte Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit sowie Organisationsgeschick verfügen.
Von Vorteil sind berufliche oder praktische Erfahrungen im Bereich Asyl, in der Verwaltung absolvierte Praktika, Sprachkenntnisse (insbesondere gute Englischkenntnisse), gute EDV Kenntnisse sowie ein fundiertes Allgemeinwissen.
Gut zu wissen
Die zweijährige Laufbahnausbildung bietet durch den Wechsel zwischen Theorie und Praxis die Möglichkeit, erlerntes Wissen unmittelbar anzuwenden und zu vertiefen.
In der sechsmonatigen fachtheoretischen Ausbildung, die am Ausbildungszentrum Bobritzsch erfolgt, werden Kenntnisse in den Bereichen Abschiebungshaft, Justizvollzug, Asyl- und Aufenthaltsrecht, Haushaltswesen sowie Arbeits- und Wirtschaftsverwaltung vermittelt.
Die berufspraktische Ausbildung findet in der Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtung in Dresden sowie in Justizvollzugsanstalten Sachsens statt.
Während der Laufbahnausbildung werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und erhalten monatlich den Anwärtergrundbetrag in Höhe von 1.
378, 41 Euro (Stand 01 / 2022) sowie ggf. einen Familienzuschlag. Neben den Anwärterbezügen können vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 Euro gewährt werden.
Die Anwärterbezüge sind lohnsteuer- und ggf. kirchensteuerpflichtig, jedoch nicht sozialabgabepflichtig. Ihr jährlicher Urlaubsanspruch im Ausbildungsjahr beträgt 30 Tage.
Im Rahmen der Tätigkeit wird eine Hepatitis-Impfung (Hepatitis A und B) empfohlen. Sie haben vor der Einstellung nachzuweisen, dass Impfschutz oder Immunität gegen Masern besteht ( 20 Infektionsschutzgesetz).
Bewerbung und das Auswahlverfahren
Ist Ihr Interesse geweckt und wollen Sie sich gemeinsam mit uns für den Freistaat Sachsen engagieren? Dann freuen wir uns auf