Leitung der Abteilung I (m/w/d) - Umweltpolitik, Kreislaufwirtschaft und Immissionsschutz
Ihr Arbeitsgebiet umfasst
Führungs- und Managementaufgaben :
- Leitung einer Abteilung mit ca. Mitarbeitenden in einer obersten Landesbehörde (Oberste Abfallwirtschaftsbehörde, Oberste Immissionsschutzbehörde) einschließlich der Ergebnis-, Haushalts- und Kostenstellenverantwortung, Produktdefinition
- Entwicklung und interne Umsetzung eines Führungsleitbildes
- unmittelbare Führungsverantwortung für die Leitungskräfte der Referate
I A Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik, Umweltförderung
I B - Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung, umweltfreundliche Beschaffung, Stadtsauberkeit
I C - Immissionsschutz
- Qualitätsmanagement von Arbeitsergebnissen, organisatorische Weiterentwicklung der Aufbau- und Ablauforganisation, Geschäftsprozessmanagement
- Priorisierende Steuerung, Schwerpunktsetzung und Strukturierung von Aufgaben, Implementierung neuer Aufgabenfelder
- Entscheidungen von systematischer Tragweite und fachlicher Grundsätzlichkeit
- Personalführung und -entwicklung auf der Grundlage moderner Personalmanagementinstrumente, des Konflikt- und Gesundheitsmanagements unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte von Chancengleichheit und Vielfalt
- Vertretung der Abteilung (insbesondere Ergebnisvermittlung) nach Innen / Außen (gegenüber politischer Leitung, Medien, u.a.)
- Qualifizierte Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen des Arbeitsschutzes gem. Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG
Fachaufgaben :
- als oberste Fachebene Beratung der politischen Führung in Fragen des Immissionsschutzes, der Kreislaufwirtschaft, der umweltbezogenen Förderangelegenheiten, der Bund-Länder-Zusammenarbeit - auch von übergeordneter strategischer Bedeutung (Mitgliedschaft in Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI), Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft Umwelt und Digitalisierung, Umweltausschuss Deutscher Städtetag)
- Integration der Umweltbelange in ressortinterne und gesamtstädtische Strategien
- Normative Initiativen; Gesetz- und Verordnungsgebung
- Umsetzung in Ausführungsvorschriften
- Entwicklung und Sicherung der Luftqualität, des Lärmschutzes, der Kreislaufwirtschaft und der abfallwirtschaftlichen Entsorgungssicherheit (insbesondere in Abstimmung mit dem Land Brandenburg)
- Luftreinhalte-, Lärmaktions- und Abfallwirtschaftsplanung
- Entwicklung von EU-Förderprogrammen (EFRE, ESF)
- Entwicklung und Umsetzung strategischer Konzepte in den Themenfeldern Nachhaltigkeit und Umweltgerechtigkeit
- Grundsatzzuständigkeit für die Konzipierung gezielter Umweltförderung sowie zur Erfüllung der Anforderungen an eine auch ökologisch nachhaltige Wirtschafts- und Unternehmenspolitik
- Grundsatzzuständigkeit für das Thema Umwelt und Digitalisierung
- Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlagen
- abfallrechtliche Vollzugsbehörde
- Kooperation innerhalb der Verwaltung, außerhalb mit Verbänden, gesellschaftlichen Gruppen, Behörden, Unternehmen, Initiativgruppen etc.
- inhaltliche Zusammenführung von Konzeption, Instrumentierung, Vorbereitung von Realisierungen und konkrete Ausgestaltung, Umsetzungskontrolle
- Projektmanagement, insbesondere Projektsteuerung
- Berücksichtigung der Ziel- / Nutzungsgruppen durch Aspekte von Chancengleichheit und Vielfalt bei fachlichen Fragestellungen
Das bringen Sie mit :
Für verbeamtete Dienstkräfte :
Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes, Laufbahnzweig nichttechnischer Verwaltungsdienst, mit einem abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulstudium (Diplom / Master) in den Studienfachrichtungen Rechtswissenschaften als Volljuristin / Volljurist (2.
jur. Staatsexamen) oder Politikwissenschaften oder
Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der technischen Dienste, Laufbahnzweig technischer Dienst Umwelt.
Für Tarifbeschäftigte :
Das Arbeitsgebiet kann auch von Tarifbeschäftigten im Rahmen eines Dienstvertrages wahrgenommen werden. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom / Master / im Falle der Rechtswissenschaften 2.
jur. Staatsexamen) in den Studienfachrichtungen Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften, Biochemie, Chemie, Geographie, Umweltwissenschaften, Umweltschutz oder vergleichbaren Studiengängen mit den Schwerpunkten Ökologie und Entsorgung.
Für die Aufgabenwahrnehmung sind zwingend erforderlich :
- langjährige Personalführungsverantwortung (mindestens 3 Jahre)
- langjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) im Bereich der Umweltpolitik
Die vollständigen fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen entnehmen Sie bitte der Anlage unter "