Fachärztin / Facharzt bzw. Ärztin / Arzt (m/w/d) im Sozialpsychiatrischen Dienst
Warum sind wir uns so sicher, dass unsere Jobs in den Bezirksämtern so bunt sind? Weil wir es täglich in unserer Arbeit erleben! Denn unsere Aufgaben sind so vielfältig wie unser Wetter : mal beständig, mal wechselhaft und immer spannend.
Bei den einen gestalten wir aktiv unsere bunten Stadtteile und bei anderen tragen wir zur Bürgernähe unserer Stadt bei. Egal ob als Anlaufstelle für Bürger : innen in jeder Lebenslage oder bei der Arbeit für und in den Bezirken, wir berühren damit die Leben unserer Mitmenschen.
Mit Leidenschaft und Engagement für unsere hanseatische Metropole kommen Sie an Bord und prägen Sie mit uns die Zukunft Hamburgs!
Das Gesundheitsamt nimmt als Teil des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit seinen drei Fachabteilungen (Gutachten und Gesundheitshilfen, Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, Gesundheitsaufsicht) zahlreiche Aufgaben zur Erhaltung der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung in Altona wahr.
Der Sozialpsychiatrische Dienst berät, informiert und unterstützt in multiprofessionellen Teams psychisch erkrankte Menschen, deren Angehörige und deren Umfeld und zeigt Möglichkeiten auf, mit der Erkrankung umzugehen und entsprechende Hilfen zu generieren.
finden Sie weitere Informationen zu Einsatzgebieten für Ärztinnen und Ärzte. Zudem stellen Ihnen unsere Ärztinnen und Ärzte ihre Arbeitsfelder vor.
- Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörigen beraten sowie passende Hilfe- und Unterstützungsangebote vermitteln
- Akut-Sprechstunden und Hausbesuche für Betroffene, Angehörige und andere behördliche Stellen durchführen
- Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen insbesondere im Auftrag von Behörden und Ämtern
- Krisen- und Notfallsituationen managen und ggf. Unterbringungen nach dem Hamburgischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (HmbPsychKG) veranlassen
- Kooperationen innerhalb und außerhalb die Abteilung, z. B. mit niedergelassenen Ärzt : innen, Gerichten, Betreuer : innen, Polizei, Pflegediensten und den örtlichen Krankenhäusern aufbauen und pflegen
Sie sind nicht sicher, ob die ausgeschriebene Stelle zu Ihnen passt? Nehmen Sie für ein informatives Telefonat oder eine Hospitation gerne Kontakt zu der unten angegebenen Ansprechperson des Fachbereichs auf.
Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen!
Erforderlich
- Fachärztin bzw. Facharzt für Allgmeinmedizin oder anderweitige / er Fachärztin bzw. Facharzt mit mindestens 12-monatiger Berufserfahrung in der Psychiatrie oder
- Fachärztin bzw. Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Neurologie, Nervenheilkunde oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder
- Fachärztin bzw. Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen oder
- Ärztin / Arzt mit mindestens 12-monatiger Berufserfahrung in der Psychiatrie
Als Fachärztin bzw. Facharzt werden Sie in Ä2 TV-L und als Ärztin bzw. Arzt in Ä1 TV-L eingruppiert.
Vorteilhaft
- breites Fach- und Erfahrungswissen im Bereich der Psychiatrie und angrenzender Bereiche (z. B. Gerontopsychiatrie, Neurologie, Psychosomatik)
- theoretisches Wissen und praktische Erfahrungen bezüglich psychaitrischer Krisenintervention (u. a. Suizidprävention, Gefährdungsanalyse)
- Kenntnisse der einschlägigen Rechtsnormen (HmbPsychKG, BGB)
- wertschätzende Kommunikation und sehr gutes Einfühlungsvermögen, Kultursensibilität und interkulturelle Kompetenz
- grundlegende Kenntnisse der Strukturen sowie der psychiatrisch- und medizinischen Versorgungsstrukturen innerhalb der Hamburgischen Verwaltung und des Klinikbetriebs
- eine Teilzeitstelle (23,5 Stunden), unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung nach Ä1 (Ärztin bzw. Arzt) bzw. Ä2 (Fachärztin bzw. Facharzt) TV-L ()
- Tarifbeschäftigte Ärzt*innen / Fachärzt*innen unterfallen dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und sind nach der Entgeltordnung (EGO) zum TV-L, Teil II, Abschnitt II, Unterabschnitt 2.
2. eingruppiert. Hinsichtlich der Bezahlung bieten wir Ihnen für die Dauer der Ausübung der hier ausgeschriebenen Tätigkeit den Abschluss eines Sonderarbeitsvertrags an.
In dem Sonderarbeitsvertrag wird die von der Eingruppierung abweichende Bezahlung in Anlehnung an Entgeltgruppe Ä2 / Ä1 der Sonderregelungen für Ärztinnen / Ärzte an Universitätskliniken ( 41 Nr.
7 TV-L) geregelt. Es erfolgt dabei eine Umrechnung der Beträge auf die für Sie geltende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 39 Wochenstunden.
Bei Abschluss eines Sonderarbeitsvertrags entfällt die gemäß 20 TV-L regulär zustehende Jahressonderzahlung. Ihre individuelle Eingruppierung / Bezahlung richtet sich nach den von Ihnen persönlich erfüllten Voraussetzungen.
- ein vielseitiger, anspruchsvoller und abwechslungsreicher Arbeitsbereich, der Ihnen Raum für eine kommunikative und flexible Arbeitsweise bietet
- individuelle Unterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Teammitglieder
- aufgeschlossenes und hilfsbereites Team
Bewerben Sie sich bitte unten auf der Seite über den Button direkt online. Bitte laden Sie dafür die folgenden Dokumente hoch :
- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation (Abschlusszeugnis bzw. Approbation und Notenübersicht),
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre), wenn Ihre Beschäftigung bereits länger als ein Jahr besteht.
Ansonsten bitte Beurteilungen und Arbeitszeugnisse für die vorherigen Beschäftigungen (mit Nennung der Eingruppierung, wenn nach TV-L oä. bezahlt wurde)
- ggf. für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- für Mitarbeiter : innen des öffentlichen Dienstes : Zusätzlich zu Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen die Einverständniserklärung zur Einsichtnahme Ihrer Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (Kontakt, E-Mail-Adresse).
Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Männern. Sie werden aufgrund ihrer Unterrepräsentanz bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Für eine Übertragung der Tätigkeit ist der Nachweis erforderlich, dass Sie die Voraussetzungen des Masernschutzgesetzes erfüllen ().