Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter (w/m/d) Studierendensekretariat
Ihre Aufgaben
- Zulassungsverfahren der Universität Greifswald
- Prüfung und Entscheidung der Anträge auf Immatrikulation, Exmatrikulation, Studiengangwechsel, Beurlaubung, Rückmeldungen, Doppelstudium
- Bearbeitung schriftlicher und telefonischer Anfragen in allen immatrikulations- und zulassungsrechtlichen Fragen
- Anzeigen nach Mutterschutzgesetz
- Dateneingabe- und Pflege
Ihr Profil
Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung des Allgemeinen Dienstes (ehemals mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst) oder die Angestelltenprüfung I oder eine Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten oder eine gleichwertige Ausbildung (z.
B. Rechtsanwaltsfachgehilfe*in) oder gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten und / oder Berufserfahrung in einer vergleichbaren Tätigkeit
Weitere Kenntnisse und Fähigkeiten, die bei der Auswahlentscheidung maßgeblich berücksichtigt werden, sind :
- Umfassende Kenntnisse im Umgang mit Office-Programmen
- Kenntnisse der GX-Programme der HIS e.G. und HISinONE-APP
- Englischkenntnisse im Niveau mindestens A2, bevorzugt B1
Das bieten wir Ihnen
- Angebote zur Gesundheitsförderung im Rahmen der Gesunden Universität
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
- die Möglichkeit zur Weiterbildung
- flexible Arbeitszeiten
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- 30 Tage Urlaub
- die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt.
Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.