Schulleiter (m/w/d) Gerda-Taro-Schule - Gymnasium der Stadt Leipzig
Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus ist im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung die Stelle eines
Schulleiters (m / w / d)
an dem betreffenden Gymnasium unbefristet zu besetzen.
Es handelt sich um junges, sechszügiges M.I.T.-Gymnasium mit ca. 1.300 Schülerinnen und Schülern sowie ca. 120 Lehrkräften.
M.I.T. steht für eine Schule mit Schwerpunkt Medien- und Informatikbildung. Weitere Leitlinien sind die Demokratiebildung sowie die kulturelle-sportliche Bildung, hier insbesondere der urbane Tanz.
Voraussetzungen für die Tätigkeit sind :
- durch Erste und Zweite Staatsprüfung bzw. Abschluss Master of Education und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein Höheres Lehramt,
- Hochschulausbildung im pädagogischen Bereich mit Lehrbefähigung in zwei anerkannten Unterrichtsfächern des Gymnasiums,
- mehrjährige Lehrtätigkeit.
Von Vorteil sind :
- überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädago gischen und haushalterischen Führung einer Schule,
- ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation,
- umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung,
- Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule.
Die Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durch setzungs- und Organisations vermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.
Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretender Schulleiter (m / w / d) oder als Referent (m / w / d) in der Schulauf sicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert.
Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.
Die Stellenbewertung (SächsBesO / TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw.
tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann.
Für neu bestimmte Schulleiter (m / w / d) ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen - Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.
Schriftlich Bewerbungen sind bis zum entsprechenden Bewerbungsfristende auf dem Dienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zu richten.
Bewerbungen, die nach dem Bewerbungsfristende eingehen, können im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden.
Der Bewerbung ist beizufügen :
- Formblatt "Bewerbung" (unter ),
- tabellarischer Lebenslauf,
- lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs,
- Nachweise über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden).
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat sich die Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sind daher insbesondere an Bewerbungen qualifizierter Frauen interessiert.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Den Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis beizulegen.
Bedienstete des Freistaates Sachsen werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte zu erteilen.
Datenschutzrechtliche Informationen zur Bewerberdatenverarbeitung finden Sie auf unserer Internetseite unter .