Küchenhilfe (m/w/d) Beginn 01. Februar 2025
Küchenhilfe (m / w / d) Beginn 01. Februar 2025 in Wuppertal Damit Studieren gelingt, benötigen die Studierenden, wie auch die Hochschulen vor Ort, einen kompetenten und zuverlässigen Partner.
Sie finden ihn im Studierendenwerk Wuppertal.Als öffentlich-rechtliche Einrichtung setzten wir uns dafür ein, allen Studierenden gleiche Chancen auf ein sorgenfreies Studium zu ermöglichen unabhängig von finanzieller Lage oder Herkunft.
Mit rund 150 Mitarbeitenden kümmern wir uns professionell und zielgerichtet um die Kernaufgaben : Wohnen (1.217 Wohnplätze), Essen und Trinken (8 Einrichtungen, Mensen und Cafeterien) sowie Studienfinanzierung (Fördersumme 19 Mio Euro).
Daneben betätigen wir uns im kulturellen Bereich, betreuen internationale Studierende und treten als Veranstaltungs- und Konferenz-Caterer auf.
Wichtig sind uns Kompetenz, guter Service und die bedarfsgerechte Qualität unserer Leistungen. Dies gilt für die umfassende Beratung zur Finanzierung des Studiums ebenso wie für Frische, Vielfalt und attraktives Ambiente unserer Campus-Gastronomie und die moderne, nutzerfreundliche Architektur und Ausstattung unserer Wohnappartements.
Als Teil unseres Teams haben Sie die Möglichkeit, aktiv an diesem wichtigen Ziel mitzuwirken.Ihre Aufgaben sind u.a.
- Vor- und Zubereitung von kalten Speisen und Snacks
- Kassentätigkeit
- Reinigungs- und SpülarbeitenIhr Profil
- Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Gastronomie
- Starkes Team- / kundenorientiertes Arbeiten
- Organisierter und flexibler Arbeitssstil
- gute DeutschkenntnisseWir bieten Ihnen
- Eine Vergütung nach den Bedingungen der Tarife im öffentlichen Dienst einschließlich zusätzlicher Altersversorgung
- 30 Tage Jahresurlaub und zusätzlich freie Tage an Heiligabend und Silvester
- Möglichkeit von Entgeltumwandlung für private Altersvorsorge
- Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket So geht es weiterDas Studierendenwerk Wuppertal fördert Chancengerechtigkeit und Vielfalt.
Bewerbungen von Menschen jeglichen Geschlechts sind willkommen. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Rechte von Menschen mit einer Schwerbehinderung, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.
Sie sind interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Formular bis zum 08.12.2024.