Leitung des Fachbereiches Standesamt (m/w/d)
Ihr Arbeitsgebiet umfasst
Operative Steuerung des Fachbereiches, Organisations- und Führungsverantwortung für derzeit Mitarbeitende
a) Organisatorisch, personell und grundlegend
- Organisation und Steuerung eines effektiven Dienstbetriebs z.B. Überwachung der Aufgabenerfüllung und Arbeitsprozesse
- Erstellen und bearbeiten von Aufgabenbeschreibungen, dienstlichen Beurteilungen und Zeugnisse, Arbeitsanweisungen, Dienstaufsichtsbeschwerden bzw.
Beschwerdemanagement sowie von Berichten und Vorlagen für das Bezirksamt, die BVV und Senatsverwaltungen
- Durchführen von u.a. Dienstberatungen und Jour-Fixe, Jahres- und BEM-Gespräche
- Ermittlung der Personal-, Finanz- und Fortbildungsbedarfe
- Teilnahme u.a. an Auswahlverfahren und bezirklichen / überbezirklichen Arbeitsgruppen
- Verantwortung für die fachliche Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen und Rechtsprechungen sowie für die regelhafte Einhaltung des Arbeitsschutzes, Gesundheitsschutzes und Gesundheitsmanagements sowie Öffentlichkeitsarbeit
- Auswertung und Analyse von Standardberichten der Kosten- und Leistungsrechnung
- Zusammenarbeit mit anderen Organisationseinheiten und Bezirksämtern
- Beratung und fachliche Anleitung von der unterstellten Beschäftigten
b) fachlich
- Anmeldungen und Durchführungen von Eheschließungen mit und ohne Auslandbeteiligung
- Ausarbeitung der individuellen Traureden unter Berücksichtigung der Wünsche der Verlobten
- Vorbereitung von Anträgen zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des Kammergerichts
- Vornahme von standesamtlichen Beurkunden, z.B. Geburten, Sterbefällen, Namenserklärungen
Das bringen Sie mit :
Formale Anforderungen :
Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäftigter :
Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt / in (FH) oder Bachelor of Arts (B.A.) bzw. Bachelor of Laws (LL.B.) in der Fachrichtung öffentliche Verwaltungswirtschaft ;
Verwaltungslehrgang II oder vergleichbare Qualifikationen
Beamtinnen / Beamte :
Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des allg. nichttechnischen Verwaltungsdienstes
Für beide Berufsgruppen :
Zur Bestellung als Standesbeamtin / Standesbeamter soll gem. 4 Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin eine mindestens sechsmonatige praktische Ausbildung im Standesamt erfolgen, sofern diese noch nicht vorhanden ist.
Wünschenswert ist eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer Führungsposition mit Personalverantwortung.
Die vollständigen fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen entnehmen Sie bitte der Anlage unter "